„mobile sonderpädagogische Hilfe“ (msH)
Zielsetzung der Mobilen Dienste ist es Einrichtungen, Familien und deren Kinder so zu unterstützen (z.B. Beratung, Förderung, Fortbildung), dass diese den sonderpädagogischen Förderbedarfs des Kindes einlösen können und das Kind in seinem sozialen Umfeld am Wohnort weiter den Kindergarten besuchen kann.
msH: mobile sonderpädagogische Hilfe für den vorschulischen Bereich
Der Dienst wird nur auf Anforderung hin tätig. Das Einverständnis der Eltern ist Voraussetzung und muss schriftlich vorliegen. Für einen Erfolg ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig.
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