Unsere Schulklassen

1. bis 4. Klasse (Grundschulstufe)

Alle Schulkinder an der Maria-Stern-Schule

WICHTIG: In unseren Klassen zur Sprachförderung steht nicht der Erwerb des Deutschen als Zweitsprache im Vordergrund. Diese Kinder können unser Förderzentrum nicht besuchen.

Welche Kinder können euer Förderzentrum besuchen?

Die Maria-Stern-Schule ist ein Ort für Kinder, die eine Sprachentwicklungsstörung, Sprachverarbeitungsprobleme, Sprech- oder Kommunikationsstörungen und deren Folgeerscheinungen zeigen.

Was sind Sprachentwicklungsstörungen, Sprachverarbeitungsprobleme, Sprech- oder Kommunikationsstörungen und deren Folgeerscheinungen?

Folgende Beobachtungen können Hinweise dafür sein:

Wenn Ihr Kind:

Wann und wie kann eine Aufnahme erfolgen?

  • Sie können zu jedem Zeitpunkt mit uns Kontakt aufnehmen und ein Beratungsgespräch vereinbaren.
  • Wir benötigen auf jeden Fall den Einschulungsbericht ihres Kindergartens und, wenn vorhanden, weitere Berichte von Facheinrichtungen.
  • Wir benötigen ihre Zustimmung, dass wir Kontakt mit der Grundschule vor Ort Kontakt aufnehmen dürfen.
  • Sie müssen zur „Schuleinschreibung“ Kontakt mit der Grundschule vor Ort aufnehmen und Ihre Situation darstellen.
  • Die „Schuleinschreibung“ erfolgt an der Grundschule vor Ort.
  • Trifft die Grundschule vor Ort die Aussage, „Der Förderbedarf Ihres Kindes kann nicht von ihr eingelöst werden (Grundschulordnung § 5 Abs. 1-3)“ kann die Maria-Stern-Schule prüfen, ob sie den Bedarf einlösen kann.
  • Kann die Maria-Stern-Schule den Bedarf einlösen, dann erfolgt durch die Eltern eine Anmeldung an der Maria-Stern-Schule.
  • Ihr Kind ist bereits im vorschulischen Bereich der Maria-Stern-Schule aufgenommen.
  • Sie können zu jedem Zeitpunkt in einem Beratungsgespräch (Elternberatung) mit uns Kontakt aufnehmen und ihren Wunsch äußern. Auch wir werden einen Förderbedarf und einen eventuellen Besuch der Maria-Stern-Schule, wenn nötig, bei Ihnen ansprechen.
  • Wir benötigen Ihre Zustimmung, dass wir Kontakt mit der Grundschule vor Ort Kontakt aufnehmen dürfen.
  • Den von uns erstellten Einschulungsbericht und, wenn vorhanden, weitere Berichte von Facheinrichtungen sollten Sie der Grundschule vor Ort vorlegen.
  • Sie müssen zur „Schuleinschreibung“ Kontakt mit der Grundschule vor Ort aufnehmen und Ihre Situation darstellen.
  • Die „Schuleinschreibung“ erfolgt an der Grundschule vor Ort.
  • Trifft die Grundschule vor Ort die Aussage, „Der Förderbedarf Ihres Kindes kann nicht von ihr eingelöst werden (Grundschulordnung § 5 Abs. 1-3)“ kann die Maria-Stern-Schule prüfen, ob sie den Bedarf einlösen kann.
  • Kann die Maria-Stern-Schule den Bedarf einlösen, dann kann eine Anmeldung an der Maria-Stern-Schule durch die Eltern erfolgen.
  • Sie können zu jedem Zeitpunkt Kontakt mit uns aufnehmen und ihren Wunsch äußern.
  • Ihr Kind ist in der Schule und Sie oder die Schule sehen große Unterstützungsbedarfe Ihres Kindes im Bereich Sprache. Diese können von der Grundschule vor Ort auch mit der Unterstützung des Mobilen sonderpädagogischen Dienstes (MSD) nicht eingelöst werden.
  • Entsprechend den Vorgaben von § 5 der Grundschulordnung muss ein förderdiagnostischer Bericht im Auftrag der Grundschule erstellt werden. 
  • Diesen legt die Grundschule der Maria-Stern-Schule mit der Frage „Ob die Maria-Stern-Schule den aktuellen Bedarf Ihres Kindes einlösen kann?“ vor.
  • Wenn die Antwort der Maria-Stern-Schule „JA“ ist, kommt es zu einem „Beratungs- und Aufnahmegespräch“ nachdem die Maria-Stern-Schule ein „sonderpädagogisches Gutachten“ erstellt. Dieses Gutachten ist die Voraussetzung für eine Aufnahme.
  • Nun muss die Grundschule vor Ort Ihr Kind an die Maria-Stern-Schule überweisen und Sie können Ihr Kind an der Maria-Stern-Schule anmelden

Wie viele Klassen hat die Maria-Stern-Schule und wie viele Kinder sind in einer Klasse?

Klassen
1.- 0 .
Klassen je Jahrgangsstufe
3- 0
Kinder pro Klasse
0

Wie fördern wir Ihr Kind im Unterricht?

Einsatz der Prinzipien des sprachheilpädagogischen Unterrichts.

 Das heißt:

So arbeiten wir in den Klassen 1.–4.:

  • Unterricht erfolgt nach dem LehrplanPlus Bayern der Grundschule in Adaption an unseren Förderschwerpunkt Sprache
  • Unterricht kann auch nach einem individuellen Förderplan in Anlehnung an den Rahmenlehrplan Lernen erfolgen
  • Aus sonderpädagogischen Gründen und mit Einverständnis der Eltern kann das Lernangebot dementsprechend angepasst und auf eine reguläre Notengebung verzichtet werden.
  • Einsatz von Kompetenzrastern zur Dokumentation der Lernfortschritte
  • Gemeinsamer Förderplan mit der eng kooperierenden Heilpädagogischen Tagesstätte

Besucht Ihr Kind die Heilpädagogische Tagesstätte, so kann bei erhöhten Bedarfen eine Einzelförderung durch folgende therapeutische Angebote wie Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie erfolgen. 

kreative Kinder

Was ist uns bei der Erziehungspartnerschaft mit Ihnen, für Ihr Kind wichtig?

Ein Wechsel an die zuständige Grund- und Mittelschule ist auf Wunsch der Eltern oder bei guten Fortschritten der Entwicklung zu jedem Schuljahreswechsel möglich. Ein Übertritt in die Realschule oder das Gymnasium ist bei entsprechenden Leistungen nach der 4. Klasse möglich.

Unterstützt Ihr auch Kinder in der Grund- oder Mittelschule?

Die Förderschulen, die Grundschulen und die Mittelschulen arbeiten im Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) eng zusammen. Sonderpädagoginnen der Maria-Stern-Schule und auch der anderen Förderzentren sind für ca. einen Schultag an einer Grund- oder Mittelschule eingesetzt.

Unsere gemeinsamen Ziele sind:

An diesen Schulen sind wir im Schuljahr 2024/25 selbst tätig:

Leonard-Frank-Grundschule Heuchelhof: Frau Katrin Müller-Busch
Mönchbergschule Würzburg: Frau Kristina Spall
Grundschule Gaukönigshofen/Sonderhofen: Frau Ingrid Müller
Grundschule Ochsenfurt: Frau Ingrid Müller
Grundschule Theilheim: Frau Katrin Müller-Busch

…haben Sie noch Fragen?

Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs mit uns in Verbindung zu setzen.