Die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)

Der Maria-Stern-Schule in Würzburg
Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache für Kinder aus Stadt und Landkreis Würzburg

Der Wohnort des Kindes muss in der Stadt Würzburg oder im Landkreis Würzburg liegen

Förderung von Kindern im Alter von 3,5 Jahren bis zur Einschulung.

Im Mittelpunkt steht Ihr Kind mit seiner individuellen Ausgangslage.

Vor jeder möglichen Aufnahme erfolgt eine Beratung und Diagnostik

Die Mitarbeiter sind besonders qualifiziert und erfahren für die Förderung von Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerungen.

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bildet die Grundlage für eine bestmögliche Förderung.

Welche Kinder können wir aufnehmen?

Sie merken als Eltern, dass sich bei Ihrem Kind die Sprache nicht so entwickelt, wie Sie es erwarten. Oder, die Kinderärztin oder der Kindergarten weisen Sie auf Auffälligkeiten in der Sprache und in der Kommunikation Ihres Kindes in der Gruppe hin. Dann können Sie sich an uns wenden.

Ihr Kind 

  • hat spät angefangen zu sprechen
  • ist schon 4 Jahre alt und spricht nicht alle Laute
  • ersetzt Laute (Buchstaben) in Wörtern durch andere Laute
  • spricht Wörter falsch aus und Sie oder Ihre Umgebung verstehen es schlecht
  • kennt nur sehr wenige Wörter
  • bildet keine vollständigen Sätze
  • zeigt Unsicherheiten im Satzbau
  • stottert
  • spricht Laute, Wörter oder ganze Satzteile nur mit großer Anstrengung
  • spricht mit anderen Menschen dauerhaft gar nicht

Dies sind Hinweise auf eine Sprachentwicklungsverzögerung oder eine Sprachentwicklungsstörung. Die Sprachentwicklung ist für Kinder die Grundlage für das Verstehen der Welt, für Lernen und für soziale Kontakte. Deshalb dürfen Sie zu einer Beratung zu uns kommen. 

Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) haben zum Ziel,

  • Kindern schon im Vorschulalter ihrem Förderbedarf entsprechend zu fördern
  • Kinder ihrer Entwicklung zu unterstützen

Sie haben dabei die grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten im Blick, die ein Kind für den erfolgreichen Besuch der Grundschule benötigt.

Unser besonderer Auftrag ist die Förderung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Sprache.

Die gesetzliche Grundlage bildet Art. 22 des Bayerischen Erziehung- und Unterrichtsgesetzes. Zuständig ist das Kultusministerium.

Weitere Entwicklungsbereiche werden ebenfalls in den Gesamtblick einbezogen:

Motorik

Geistige Entwicklung

Persönlichkeitsentwicklung

Wahrnehmung

Kinder können diese Einrichtung besuchen, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen, außerschulischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) erhalten können.

Die gesetzliche Grundlage bildet Art. 22 BayEUG. Die verfolgten Ziele sind dem Art. 19 Abs. 3 BayEUG zu entnehmen.

Zur Beratung in der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) können Eltern mit sprachauffälligen Kindern im Alter von 2 1/2 bis zur Einschulung kommen. Die Beratung ist unverbindlich und kostenfrei.

Wir diagnostizieren, ob eine Sprachentwicklungsverzögerung vorliegt und beraten über Fördermöglichkeiten

  • in der schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) der Maria-Stern-Schule
  • in anderen Schulen
  • in anderen Institutionen
  • in ambulanten Diensten

Wir zeigen Ihnen Tipps und Hilfen auf, wie sie selbst die Sprachentwicklung ihrer Kinder anregen und unterstützen können.

Wie läuft eine Beratung ab?

Ansprechpartnerin

Vereinbaren Sie gern telefonisch einen persönlichen Beratungstermin, bei dem Ihre Fragen und Anliegen besprochen werden können.

Wie erfolgt eine Überprüfung der Sprachentwicklung?

Die erste Überprüfung der Sprache erfolgt schon im Beratungsgespräch durch

  • den Einsatz von Lautprüfbögen
  • Screeningverfahren
  • standardisierte Testverfahren
  • Abfrage von bereits erstellten Berichten (Kinderarzt, Frühförderstelle, Logopädie, u.a.)

Liegt der Schwerpunkt Ihres Kindes im Bereich der Sprachentwicklung, erfolgt

  • ein SVE-Spiel in einer kleinen Kindergruppe (Dauer ca. 1,5 Std.) oder
  • eine zwei bis dreitägige Hospitation in einer SVE-HpT Gruppe

Hier erfolgt eine Verlaufsdiagnostik durch Beobachtungen des Verhaltens in der Gruppe.

Wann sollten Sie sich an uns wenden?​

An eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) wenden sich Familien mit Kindern,

Ihr Kind kann aufgenommen werden, wenn

  • das Beratungsprotokoll vorliegt
  • die Eingangsdiagnostik zum Stand der Sprachentwicklung einen sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben hat
  • das Eingangsscreening oder die Hospitation in einer SVE und HpT Gruppe erfolgreich durchgeführt wurde
  • weitere Berichte von Kinderärzten, Therapeuten und Facheinrichtungen vorliegen
  • die Sauberkeitserziehung Ihres Kindes abgeschlossen ist
  • der Landesarzt der Universitätsklinik Würzburg mit einem Landesärztlichen Gutachten den Sprachförderbedarf bestätigt (unbedingte Voraussetzung für die Aufnahme in die HPT)
  • die schriftliche Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die aufnehmende Einrichtung (Maria-Stern-Schule).

Die Aufnahme erfolgt meist zu Beginn eines neuen Schuljahres. Sie kann auch, bei freien Plätzen, im laufenden Schuljahr erfolgen.

Die Öffnungszeiten der SVE orientieren sich an den bayerischen Schultagen. In den Ferien haben wir schlossen.

Wann und wie erfolgt eine Aufnahme in die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) und in die Heilpädagogische Tagesstätte (HpT)?

Wenn Ihr Kind

dann können Sie sich an Beratungsstelle der SVE der Maria-Stern-Schule wenden.

Vor jeder Aufnahme in die schulvorbereitende Einrichtung (SVE und HpT) der Maria-Stern-Schule erfolgt:

Der Schulgeldbeitrag beträgt 60 €, das Materialgeld 15 € im Monat. Der Monat August ist beitragsfrei.

Für Kinder, die auch die Heilpädagogische Tagesstätte besuchen, kostet das Mittagessen 25,67€ und wird direkt vom Bezirk Unterfranken eingezogen.

Eltern, die eine staatliche Unterstützung erhalten, können unter bestimmten Umständen von den Beiträgen befreit werden. Wir beraten Sie dazu gerne.

Was kostet ein SVE-Platz?

Gruppen
0
Kinder
0
Kinder pro Gruppe
10- 0

In ihrer Entwicklung werden die Kinder unterstützt von einem interdisziplinären Team bestehend aus

  • Erzieherinnen,
  • Heilpädagoginnen,
  • Heilpädagogischen Förderlehrerinnen,
  • Sonderpädagogen und
  • Mitarbeitenden der Tagesstätte (Sozialpädagoginnen, Logopädinnen, Ergotherapeutinnen, Physiotherapeutinnen)

Eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen als Eltern ist eine weitere wichtige Grundlage für eine bestmögliche Förderung ihres Kindes.

Unter Team verstehen wir eine eng vernetzte Zusammenarbeit der Mitarbeitenden von SVE und HPT an der Maria-Stern-Schule.

Wie unterstützen wir die Entwicklung Ihres Kindes?

Das merkt man

Unser Team ist eng miteinander vernetzt!

In der SVE

erfahren Kinder gezielte sprachtherapeutische Förderung, sowie entwicklungsfördernde Angebote,

knüpfen die Kinder erste Freundschaften

beobachtet das pädagogische Team genau und führt Verlaufsdiagnostiken durch

erleben sich Kinder als selbstwirksam

unterstützt das Team dort, wo ihr Kind Unterstützung braucht

erleben die Kinder Orientierung und Struktur als verlässliche Unterstützung

werden Kinder auf schulische Anforderungen vorbereitet

macht ihr Kind vielfältige Erfahrungen bei individueller Sprachförderung bei themengebundenen Gruppenangeboten

Eltern werden begleitet, unterstützt und erhalten Informationen über den Entwicklungsstand des Kindes

Dies sind die Tätigkeiten einer SVE Mitarbeiterin:

Spezifische Sprachförderung, allgemeine Entwicklungsförderung, Differenzierungsförderung, Verlaufsdiagnostik, informelle Tests, Förderung der Schulreife.

Besonderheit durch die enge Kooperation von SVE und HpT:

Es entsteht ein Ganztagsangebot für Ihr Kind, gemeinsames Mittagessen, evtl. Ruhezeit, Gruppenangebote, Förderung am Vormittag und auch am Nachmittag durch den Fachdienst der HpT wie Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Förderung emotionaler Stabilität und sozialer Fähigkeiten.

Was ist das Besondere der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) in der Kooperation mit Heilpädgogischen Tagesstätte (HpT)?

Halbtagsangebote (SVE ohne HPT)​

Standort Gelchsheim: In Gelchsheim sind beide Gruppen Halbtagsgruppen für Kinder von 3,5 Jahren bis zur Einschulung.

Ganztagsangebote (SVE mit HPT)

Für Kinder zwischen 3,5 bis zur Einschulung Jahren bieten wir in Würzburg 13 Gruppen (130 Plätze) an.

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Sie haben uns Ihr Kind anvertraut, weil Sie glauben, dass Ihr Kind eine Unterstützung benötigt, die von uns eingelöst werden kann. Für dieses Vertrauen danken wir Ihnen. Sie als Eltern sind Experten für ihr Kind und die wichtigsten Kooperationspartner für uns Erzieherinnen und Lehrkräfte. Denn Sie als Eltern und wir als Schule tragen gemeinsam Verantwortung für Ihr Kind.

Zu unseren Zielen in der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Ihnen gehören

  • Austausch von Informationen und Beratung,
  • Begleitung von Übergängen,
  • Teilhabe der Eltern.

Damit unsere Bildungs- und Erziehungspartnerschaft gelingen kann, ist uns eine gegenseitige wertschätzende Haltung wichtig.

In der Schule gibt es Gremien, die Ausdruck der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sind.

In jeder Klasse wird eine Klassenelternsprecherin oder ein Klassenelternsprecher gewählt, die/der die Interessen der Eltern der Schülerinnen und Schüler vertritt.

Die Elternvertretung wirkt in Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

Durch die Übernahme eines Ehrenamts werden die Eltern zu Vorbildern für die Kinder. Sie leisten damit auch einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.

In ihrer Entwicklung werden die Kinder unterstützt von einem interdisziplinären Team bestehend aus

  • Erzieherinnen,
  • Heilpädagoginnen,
  • Heilpädagogischen Förderlehrerinnen,
  • Sonderpädagogen und
  • Mitarbeitenden der Tagesstätte (Sozialpädagoginnen, Logopädinnen, Ergotherapeutinnen, Physiotherapeutinnen)

 

Eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen als Eltern ist eine weitere wichtige Grundlage für eine bestmögliche Förderung ihres Kindes.

Unter Team verstehen wir eine eng vernetzte Zusammenarbeit der Mitarbeitenden von SVE und HPT an der Maria-Stern-Schule.

Wie arbeiten wir mit Ihnen zusammen?

…haben Sie noch Fragen?

Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs mit uns in Verbindung zu setzen.