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Unser Außengelände

Kinder können diese Einrichtung besuchen, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen, außerschulischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) erhalten können.

Die gesetzliche Grundlage bildet Art. 22 BayEUG. Die verfolgten Ziele sind dem Art. 19 Abs. 3 BayEUG zu entnehmen.

…haben Sie noch Fragen?

Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs mit uns in Verbindung zu setzen.